Der Masterplan umfasst die Region Chemnitz/Südwestsachsen. Dazu gehören die Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau – und damit rund ein Drittel der Fläche des Freistaates Sachsen.
Träger ist der Regionalkonvent Chemnitz. Er setzt sich aus den vier Landräten der beteiligten Landkreise und dem Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz zusammen. Unterstützt wird er von der IHK Chemnitz.
Ansprechpartner sind die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Landkreise und der Stadt Chemnitz, die IHK Chemnitz sowie der Projektmanager des Masterplans.
Der Prozess wird von einem erweiterten Regionalkonvent gesteuert. Dieses Gremium besteht aus 18 Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung.
Der Masterplan ist keine weitere Studie, sondern ein konkreter Handlungsrahmen. Er bündelt Ziele, Projekte und Maßnahmen, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten und zu bewältigen.
Projektideen können über den Projektsteckbrief eingereicht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich am Ideenwettbewerb zu beteiligen oder direkt mit den Wirtschaftsförderungen der Partner im Masterplan in Kontakt zu treten.
Grundsätzlich kann jede Person oder Organisation ein Projekt einreichen, sofern die Kriterien des Projektsteckbriefs erfüllt werden und die Bereitschaft besteht, das Vorhaben aktiv umzusetzen.
Zentrales Kriterium ist der Beitrag zum Strukturwandel der industriellen Wertschöpfung sowie die Wirkung für die Region. Weitere Anforderungen sind im Projektsteckbrief definiert.
Projekte, die die Kriterien erfüllen, werden anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix geprüft. Es erfolgt eine Einordnung in drei Kategorien:
Die Bewertung erfolgt durch alle sechs Partner, also die beteiligten Landkreise, die Stadt Chemnitz sowie die IHK Chemnitz. Der Regionalkonvent beschließt abschließend den Masterplan.
Nein, direkt mit dem Masterplan sind keine Fördermittel verbunden. Allerdings soll eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung stehen, das vor allem für Infrastrukturprojekte eingesetzt werden soll. Weitere Fördermittel müssen zusätzlich akquiriert werden.
Eine direkte Einbindung in den Landeshaushalt besteht nicht. Ziel ist es jedoch, über die Fachförderprogramme der zuständigen Ministerien eine gezielte Unterstützung der Region zu erreichen.
Nein. Über die Verwendung der 100 Millionen Euro kann der Regionalkonvent erst entscheiden, nachdem die Projekte bewertet und die Rahmenbedingungen durch die Staatsregierung festgelegt wurden.
Die ganze Region steht hinter dem Vorhaben und unterstützt die Förderung und Umsetzung.
Die Staatsregierung nimmt die Prioritäten wahr und unterstützt über die Interministerielle Arbeitsgruppe und den Lenkungskreis „Masterplan Chemnitz/Südwestsachsen“. Die Potentiale der Region werden sichtbar.
Nein – ganz im Gegenteil. Die Aufnahme in den Masterplan erhöht die Priorität des Vorhabens und kann die Erfolgschancen bei Förderentscheidungen verbessern.
Diese Projekte können dennoch von lokaler oder individueller Bedeutung sein und unabhängig vom Masterplan weiterverfolgt werden.
In diesem Fall empfiehlt es sich, zunächst geeignete Partner zu suchen und Netzwerke oder Cluster aufzubauen. Unterstützung bieten die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Gebietskörperschaften.
Zunächst sollte die Bedeutung des Projekts für die Region und den Strukturwandel geprüft werden. Dies kann in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsförderungen der Landkreise, der Stadt Chemnitz sowie der IHK Chemnitz erfolgen.
Der Wettbewerb richtet sich an kreative und unternehmerisch denkende Menschen. Gesucht werden Ideen für neue Produkte, Dienstleistungen, Technologien und Geschäftsmodelle mit Marktpotenzial, die Impulse für die Transformation der regionalen Industrie geben. Es werden Preisgelder von insgesamt bis zu 10.000 Euro vergeben.
Das Gegenstromprinzip beschreibt die enge Zusammenarbeit zwischen der Region und dem Freistaat Sachsen. Die Region entwickelt Projekte und Prioritäten, während der Freistaat den Prozess über das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie eine interministerielle Arbeitsgruppe und einen Lenkungskreis begleitet und unterstützt.
Nein. Der im Dezember 2026 beschlossene Stand ist ein wichtiger Meilenstein, aber kein Endpunkt. Der Stand geht an das sächsische Kabinett, an den Landtag und soll auch an die Bundesregierung gerichtet werden. Der Masterplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und insbesondere durch die Umsetzung der Projekte weiterentwickelt. Entsprechende Strukturen werden durch den Regionalkonvent dauerhaft etabliert.